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Vergabekammer-Urteil: KHZG-Ausschreibung des Entlassmanagements muss getrennt vom restlichen Patientenportal erfolgen

Die Patientenportal-Ausschreibung eines bayerischen Krankenhauses ist als Gesamtvergabe im Rahmen des Krankenhauszukunftgesetzes (KHZG) nicht zulässig. Stattdessen muss der Untertatbestand Entlassmanagement einzeln ausgeschrieben werden. Das hat die Vergabekammer Nordbayern am 17. April 2023 beschlossen. Von dem Beschluss geht eine Signalwirkung für die Vergabepraxis aus. Vorangegangen war eine rechtliche Überprüfung durch das Software-as-a-Service-Unternehmen Recare.

Derzeit wird der überwiegende Teil an Ausschreibungen für ein digitales Entlassmanagement entweder per Gesamtvergabe des Patientenportals (Fördertatbestand 2) oder per Einzelausschreibung (Fördertatbestand 2c) vergeben. Recare hat die Vergabepraxis zur Gesamtvergabe des Patientenportals bei der Patientenportal-Ausschreibung eines bayerischen Klinikums durch die Vergabekammer Nordbayern rechtlich überprüfen lassen. 

Der Grund für das Verfahren liegt darin, dass die Praxis der Gesamtvergabe spezialisierte Anbieter benachteiligt, da diese kein direktes Vertragsverhältnis mit den Kliniken eingehen können. Das hat auch Nachteile für die Kliniken als Auftraggeber: Durch den Einsatz von Generalunternehmern kommt es im Fall des Patientenportals nicht zur Einsparung von Aufwendungen. So werden Lösungen unterbeauftragt, die von den spezialisierten Anbietern in der Regel kostengünstiger direkt angeboten werden können, da keine Risikoaufschläge anfallen, weniger in Abstimmungen involviertes Personal benötigt wird und standardisierte Prozesse genutzt werden können.

Das Hauptargument des Unternehmens im Verfahren: Im Vergaberecht gilt grundsätzlich der Vorrang der Losaufteilung. Demnach müssen Aufträge so kleinteilig wie möglich vergeben werden, um es auch kleinen und mittelständischen Unternehmen zu ermöglichen, Vergabeverfahren zu gewinnen. In diesem konkreten Fall bedeutet der Vorrang der Losaufteilung, dass das digitale Entlassmanagement als einzelnes Los vergeben werden muss.

Maximilian Greschke, CEO und Co-Founder von Recare, erklärt: „In den letzten Jahren hat sich ein eigener Markt für das Aufnahme- und Behandlungsmanagement gebildet, dessen Angebote sich vom digitalen Entlassmanagement in vielen Aspekten unterscheiden. Patientenportale dienen vor allem der Kommunikation mit den Patientinnen und Patienten und der Informationsweitergabe innerhalb eines Krankenhauses. Unsere Plattform für digitales Entlassmanagement kann man sich hingegen wie einen Marktplatz zwischen Krankenhäusern und Nachversorgern vorstellen. Aus den Erfahrungen des letzten Jahres hat sich eindeutig herausgebildet, dass diese spezialisierte Lösung mit besserer Qualität,  schnellerer Implementierung und zum Schluss auch kostengünstiger für Kliniken ohne große Gesamtausschreibung angeboten werden kann.“

In ihrem Urteil folgt die Vergabekammer Nordbayern in vielen Punkten der Argumentation des Unternehmens Recare und stellt klar, dass eine Vergabe in Fachlosen oder per Einzelvergabe erfolgen muss. So verkündet die Kammer in ihrem Beschluss: „Nach Auffassung der Vergabekammer gibt es einen eigenständigen Markt für das Entlassmanagement. (…) Für das Bestehen eines eigenen Marktes mit spezialisierten Fachunternehmen für das Entlassmanagement sprechen die unterschiedlichen Zielsetzungen und funktionalen Anforderungen an das Entlassmanagement im Gegensatz zum Aufnahme- und Behandlungsmanagement. (…) Möglicherweise entwickelt sich zukünftig noch ein entsprechender Markt für Komplettlösungen für Patientenportale, nach Auffassung der Vergabekammer existiert ein derartiger Markt allerdings aktuell nicht.”

Das Urteil ist aktuell noch nicht rechtskräftig. Die Vergabestelle hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Beschlusses Beschwerde einzureichen.

Recare geht davon aus, dass das Urteil nicht angefochten wird und davon eine Signalwirkung auf die Ausschreibungspraxis des Untertatbestands für digitales Entlassmanagement (Fördertatbestand 2c) des KHZG ausgeht. Greschke ergänzt: „Die Vergabekammer Nordbayern hat die unterschiedlichen Zielsetzungen und Anforderungen an eine Software wie der von Recare in Abgrenzung zum Aufnahme- und Behandlungsmanagement offiziell bestätigt. Wir empfehlen Krankenhäusern, bei denen die Ausschreibung des Fördertatbestands 2 derzeit noch aussteht, eine einzelne Ausschreibung des digitalen Entlassmanagements, um erneute Ausschreibungen, damit verbundene Kosten sowie Verzögerungen und schlussendlich auch das Risiko einer Fördermittelrückführung zu vermeiden.“

Über Recare

Recare ist der Technologiepartner für ein optimales Entlassmanagement. Das Unternehmen setzt moderne Technologie in komplexen, regulierten Umgebungen ein und erleichtert so die effiziente Koordination zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen. Recare verbindet mehr als 700 Akut- und Rehakliniken mit 17.000 Nachversorgern über die gleichnamige Plattform. Das Unternehmen ist im Bereich digitales Entlassmanagement führend in Bezug auf Marktplatzgröße, Sicherheit und technische Integrationen sowie Interoperabilität. Recare wurde 2017 gegründet und hat seinen Sitz in Berlin.

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