Patientenportale nach §19 KHZG

Erfüllen Sie alle Tatbestände ihres digitalen Patientenportals mit Recare als Baustein für das digitale Entlassmanagement und unseren umfangreichen Partnerlösungen in Kombination.

Kontaktieren Sie uns
Hero Image

“Das digitale Patientenportal wird Krankenhäusern die Grundlage geben, den gesamten Prozess der Patientensteuerung durch den Klinikaufenthalt neu zu denken. Umso wichtiger wird es, gut aufeinander abgestimmte Bausteine zu implementieren. Dafür hat Recare die besten Partner an Bord.”

Maximilian Greschke

Mit der finalen Förderrichtlinie des BAS vom 30.11.2020 wurden die detaillierten Voraussetzungen für eine Förderung von digitalen Patientenportalen nach §19 Abs. 1 Nummer 2 KHZG bekannt. Die Recare-Plattform erfüllt bereits heute alle MUSS-Kriterien für den Punkt 4.3.2.3. (digitales Entlassmanagement) der Förderrichtlinie.

Für eine Förderung muss ein Krankenhaus alle Unterpunkte des Patientenportals, also auch digitales Aufnahme- und Behandlungsmanagement, umsetzen. Dafür kann Recare einfach in die Lösung führender Partnerunternehmen in diesen Bereichen integriert werden.

Recare erfüllt alle funktionalen MUSS-Kriterien des Entlassmanagements nach 4.3.2.3. der Förderrichtlinie

KHZG-Kriterium

Strukturierter Datenaustausch zwischen Leistungserbringern und die Bereitstellung von Dokumenten auf Basis anerkannter Standards an nachgelagerte Leistungserbringer.

Recare Kommentar

Mit der innovativen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Recare-Plattform können schon heute sicher strukturierte Patientenprofile und Dateien an Leistungserbringer übertragen werden.

Erfüllung der Förderrichtlinie

KHZG-Kriterium

Speicherung von Daten der Patientinnen und Patienten in deren elektronischer Patientenakte nach § 341 SGB V sowie in anderen digitalen Akten ermöglichen.

Recare Kommentar

Über eine verfügbare Rückintegration ins KIS können bereits heute aus Recare generierte Zusammenfassungen der Überleitung für Patienten in den normalen ePa-Workflow der Klinik erfolgen.

Erfüllung der Förderrichtlinie

KHZG-Kriterium

Auf Basis einer digitalen Plattform innerhalb eines Netzwerkes von ambulanten und stationären Pflege- oder Rehabilitationsanbietern den Versorgungsbedarf ihrer Patientinnen und Patienten melden zu können und mithilfe der digitalen Plattform innerhalb eines Netzwerkes zeitnah Rückmeldung hinsichtlich passender freier Kapazitäten zu erhalten.

Recare Kommentar

Auf Basis eines digitalen Patientenprofils schreibt die Recare Plattform Ihre Versorgungsbedarfe an die Leistungserbringer mit passendem Leistungsspektrum aus. Diese bestätigen einen digitalen Überleitungsbogen und Sie erhalten eine Liste der passenden Versorger mit angebotenen Kapazitäten zum geplanten Entlassdatum.

Erfüllung der Förderrichtlinie

Recare  ONE

Um für Krankenhäuser die beste Plattform für digitales Entlassmanagement bereitzustellen, hat Recare für Krankenhäuser ein 100 % förderfähiges Angebot zusammengestellt. Recare ONE beinhaltet ein allumfassendes KHZG-Paket mit allen notwendigen Modulen, um die gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen und maximal zukunftsfähig aufgestellt zu sein.

 

Zum Recare ONE Paket

 

Laden Sie hier den vollständigen KHZG-Guide herunter

Um Ihnen eine detaillierte Orientierungshilfe anzubieten, haben unsere Experten einen kompletten Guide zum digitalen Patientenportal und dem digitalen Entlassmanagement im Sinne des Krankenhauszukunftsgesetzes verfasst.

Herunterladen

 

Unterstützung im Beantragungsprozess

Um eine erfolgreiche Beantragung der KHZG-Fördermittel für digitales Entlassmanagement zu gewährleisten, bietet Recare Krankenhäusern an, sie durch den Bearbeitungsprozess zu begleiten.

Erarbeitung eines Projektplans

Der erste Schritt dabei ist die Erarbeitung eines Projektplans des Krankenhausträgers für ein/alle Digitalisierungsprojekt/e. In unserem Fall betrifft das den Fördertatbestand 2 “Patientenportale”. Um förderfähig zu sein, muss dieser komplett abgedeckt sein. Gerne stellen wir Ihnen für unseren Bereich “Entlassmanagement” alle relevanten Informationen für Recare zur Erarbeitung eines Projektplans zur Verfügung. Sollten Sie nicht die Kapazitäten haben, die anderen unteren Bereiche ebenso mit entsprechenden IT-Dienstleistern zu skizzieren, bieten wir Ihnen differenzierte Inhalte für einen Bundle-Projektplan mit seriösen Partnern an, die für die Unterbereiche  “Aufnahme- und Behandlungsmanagement” förderfähig sind.

Nachweise

Durch den berechtigten IT-Dienstleister (Recare + eventuell Bundle Partner) müssen im Rahmen des Antragsprozesses verschiedene Nachweise erbracht werden. Unter anderem darüber, dass das Projekt den Vorgaben der Förderrichtlinie entspricht. Dieser Nachweis kann sowohl bereits bei der Bedarfsanmeldung als auch erst zu einem späteren Zeitpunkt notwendig werden. Alle Mitarbeiter, die am Projekt in leitender Funktion beteiligt sind, müssen hierfür die Schulung dieser Webseite durchlaufen. Unser Recare KHZG Projektteam hat dieses Zertifikat nach erfolgreicher Lernerfolgskontrolle erhalten. Wir werden Ihnen das Dokument selbstverständlich für Ihre Bedarfsmeldung zur Verfügung stellen.

Einreichen der Bedarfsanmeldung

Im nächsten Schritt reicht der Krankenhausträger die Bedarfsanmeldung beim zuständigen Land ein. Diese ist online verfügbar und wir stehen Ihnen gerne bei Rückfragen zu unserem Förderbereich im Erstellungsprozess zur Verfügung. Das Land prüft daraufhin die Bedarfsanmeldung und entscheidet, ob das Projekt für eine Förderung in Frage kommt. Den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen wird in diesem Prozessschritt ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Wir begleiten Sie durch den Beantragungsprozess!

Kontaktieren Sie uns

 

Fällt die Entscheidung positiv aus, beantragt das Land beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) die Förderung. Spätestens hier wird die Berechtigung des IT-Dienstleisters mitgesendet (in unserem Fall die Zertifizierung unseres Recare KHZG-Projektteams). Das Land kann im Rahmen des Antragsverfahrens weitere Unterlagen nachfordern, wir werden daher über den gesamten Antragsprozess mit Ihnen im Austausch bleiben. Das BAS prüft nun den Antrag auf Förderung. Auch hier können noch einmal Unterlagen nachgefordert werden oder Rückfragen gestellt werden, die wir dann gerne als Projektpartner gemeinsam beantworten. Bei einer positiven Entscheidung zahlt das BAS die Fördermittel an das antragstellende Land. Das Land stellt dem Krankenhausträger die Fördermittel des BAS und gegebenenfalls weitere finanzielle Mittel bereit – das wird aber von Land zu Land und projektspezifisch unterschiedlich vorgenommen.

Unterstützung für eine erfolgreiche Implementierung – In drei Schritten

1. Schritt

Inzwischen ist die Recare Plattform deutschlandweit ausgerollt und das Versorgernetzwerk hat nur noch wenige “weiße Flecken”, die einen direkten Start eines Krankenhauses erschweren könnten. Sollten Sie doch in einer Region angesiedelt sein, in der Recare noch nicht so stark vertreten ist, werden wir in einem Zeitraum von maximal 2 Monaten das Onboarding einer kritischen Masse an Nachversorgern in Ihrer Region realisieren. Dafür werden wir mit Ihnen gemeinsam ein Schreiben aufsetzen, dass Sie das Entlassmanagement mit ihrem Partner Recare digitalisieren und von nun an Überleitungsanfragen ausschließlich über die Plattform abbilden. Interessierte Nachsorger haben dann die Möglichkeit sich eigenständig auf der Plattform zu registrieren. Darüber hinaus haben wir mit unserem Team der Partner Manager einen zuverlässigen Prozess entwickelt, alle dann noch nicht registrierten aber für Sie relevanten Empfänger telefonisch zu kontaktieren und von der Registrierung zu überzeugen. Selbstverständlich berücksichtigen wir hierbei auch Ihre Prioritäten und werden Ihre zuverlässigen Partner aus der Vergangenheit entsprechend onboarden. Sollte bereits ein digitales Empfängernetzwerk in Ihrer Region bestehen, kann dieses nach Ihren Präferenzen erweitert werden oder einfach entsprechend noch schneller mit der Nutzung der Plattform begonnen werden.

2. Schritt

Der zweite wichtige Prozessschritt betrifft Ihre Anwender des Entlassmanagements im Krankenhaus. Damit alle Mitarbeiter/innen Ihres Hauses den Mehrwert der Recare Plattform verstehen und die neue Funktionalität auch sinnstiftend in ihren Arbeitsalltag übernehmen, richten unsere Customer Success Manager einen initialen Anwender-Workshop bei Ihnen im Haus (oder digital) aus. Dabei können alle Fragen geklärt, Sorgen genommen und persönlicher Kontakt hergestellt werden. Der zuständige Customer Success Manager wird ihnen dann auch über den gesamten Nutzungszeitraum als direkter Ansprechpartner zur Verfügung stehen, Ziele für die Nutzung und die Performance vereinbaren und überwachen und Sie bei allen Herausforderungen des Alltags tatkräftig unterstützen.

3. Schritt

Sogar die Einführung der KIS-Integration ist bei uns inzwischen so standardisiert und “schlachterprobt”, dass wir diese mit geringem Aufwand und ohne zu starke Belastung für ihre IT umsetzen können. Für Ihre technische Beratung haben wir alle Kompetenzen bei uns “in-house” und werden sicherstellen, dass die Recare Plattform entsprechend Ihrer IT-Infrastruktur bestmöglich etabliert wird.

Allgemeine Grundvoraussetzungen nach 4.2.1. der Förderrichtlinie

Neben den funktionalen MUSS-Kriterien muss jedes Projekt auch fünf allgemeine Grundvoraussetzungen erfüllen. Die Recare-Plattform erfüllt all diese Kriterien ebenfalls vollständig.

KHZG-Kriterium

Beim Austausch medizinischer Daten müssen anerkannte Standards zur Herstellung einer durchgehenden Interoperabilität digitaler Dienste verwendet werden und Vorgaben zur Interoperabilität, die sich aus den Anforderungen an Schnittstellen in informationstechnischen Systemen nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch ergeben, berücksichtigt werden.

Recare Kommentar

Auf Basis eines digitalen Patientenprofils schreibt die Recare-Plattform Ihre Versorgungsbedarfe an die Leistungserbringer mit passendem Leistungsspektrum aus. Diese bestätigen einen digitalen Überleitungsbogen und Sie erhalten eine Liste der passenden Versorger mit angebotenen Kapazitäten zum geplanten Entlassdatum.

Erfüllung der Förderrichtlinie

KHZG-Kriterium

Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit nach dem jeweiligen Stand der Technik und Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften.

Recare Kommentar

Recare wird bereits von anspruchsvollen Kunden und in die Plattform integrierten gesetzlichen Krankenkassen genutzt, für welche ohnehin höchste Sicherheitsstandards und Compliance mit allen datenschutzrechtlichen Themen gewährleistet sein muss.

Erfüllung der Förderrichtlinie

KHZG-Kriterium

Generierte, für Patientinnen und Patienten relevante, Dokumente und Daten in die elektronische Patientenakte nach § 341 SGB V sind übertragbar.

Recare Kommentar

Über eine verfügbare Rückintegration ins KIS können bereits heute aus Recare generierte Zusammenfassungen der Überleitung für Patienten in den normalen ePa-Workflow der Klinik erfolgen.

Erfüllung der Förderrichtlinie

Krankenhauszukunftsgesetz für die Digitalisierung von Krankenhäusern

Insgesamt steht für das KHZG ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung.

Die Digitalisierung der Krankenhäuser rückt mit dem am 18. September 2020 im Bundestag beschlossenen Krankenhauszukunftsgesetz in den Fokus. Bund und Länder stellen dabei 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, Digitalisierung und IT-Sicherheit investieren können.

Das digitale Entlassmanagement wird nach § 19 Absatz 1 Nummer 2 KHZG gefördert.

Elf förderfähige Tatbestände sind insgesamt im KHZG eingeplant, die primär die Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patienten thematisieren. Auch das digitale Entlassmanagement wird dabei nach § 19 Absatz 1 Nummer 2 KHZG gefördert. Das heißt konkret, dass Krankenhäuser je nach Bundesland 70 % bis 100 % der Kosten für ein förderfähiges Vorhaben von Bund und Ländern über den Projektzeitraum zurückerstattet bekommen.

Die Nutzung von digitalen Portalen ist gesetzlich vorgeschrieben.

Außerdem ist die Nutzung von digitalen Patientenportalen mit einer Entlassmanagement-Plattform nach den Neuerungen im Krankenhausentgeltgesetz nun auch gesetzlich vorgeschrieben, da sonst Abschläge von bis zu 2 % des stationären und teilstationären Umsatzes drohen.

kostentragen

Unterstützung im KHZG-Beantragungsprozess

Recare verfügt über geschulte und vom BAS zertifizierte Projektleiter für die Umsetzung der Förderprojekte.

Kontakt
Erfahren Sie mehr über Recare

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Kontaktieren Sie uns