Digitale Notaufnahme gemäß KHZG
Erfüllen Sie den ersten Fördertatbestand und passen Sie die technischen bzw. informationstechnischen Ausstattung Ihrer Notaufnahme mit Recare an den aktuellen Stand der Technik an
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Mit der finalen Förderrichtlinie des BAS vom 30.11.2020 wurden die detaillierten Voraussetzungen für eine Förderung der Digitalisierung von Notaufnahmen nach §19 Abs. 1 Nummer 1 KHZG bekannt.
Die Recare-Plattform erfüllt mit der digitalen Verlegungssuche für Notaufnahmen eines von drei Muss-Kriterien und erfüllt somit den ersten Fördertatbestand. Denn mit der „Oder-Abgrenzung” der Muss-Kriterien gilt:
Alle drei Kriterien sind förderfähig, die Umsetzung von mehr als einem Kriterium ist jedoch nicht zwingend notwendig, um den Fördertatbestand zu erfüllen.
“Recare hilft dabei die Koordinationsprozesse im Verlegungsmanagement für Notaufnahmen skalierbarer und messbarer zu gestalten, um auch die zukünftigen Herausforderungen des demografischen Wandels verlässlich bewältigen zu können.
Darüber hinaus kann mit Recare die Verweildauer besser gesteuert und verringert werden – eine wichtige Voraussetzung für einen stabilen Patientenfluss. Gleichzeitig werden heute schon Ärzte und Mitarbeiter entlastet und es ist mehr Zeit für die Betreuung der Patienten möglich; etwas, was uns sehr am Herzen liegt. Denn letztendlich sollte der Patient immer im Fokus unseres Handelns stehen.”
Maximilian Greschke CEO und Mitgründer von Recare
Recare erfüllt den ersten Fördertatbestand nach 4.3.1. der Förderrichtlinie
Kriterium | Die Notaufnahme grundsätzlich technisch aufrüsten und an den aktuellen Stand der Technik inklusive einer möglichst unterbrechungsfreien Übermittlung relevanter medizinischer Daten und Steuerung von Prozessen der Notfallversorgung anpassen. |
Kommentar | Mit der innovativen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Recare-Plattform können schon heute sicher strukturierte Patientenprofile und Dateien webbasiert zur stationärer Weiterversorgung an interne oder externe Stationen übertragen werden. Dabei wird bei der Verlegung aus der Notaufnahme ein wichtiger Prozess der Notfallversorgung vereinfacht und Ärzte im organisatorischen Aufwand entlastet. |
Erfüllung der Förderrichtlinie |
Laden Sie hier den vollständigen Guide für digitale Notaufnahmen gemäß KHZG herunter
Um Ihnen eine detaillierte Orientierungshilfe anzubieten, haben unsere Experten einen kompletten Guide zur digitalen Notaufnahme im Sinne des Krankenhauszukunftsgesetzes verfasst.
Unterstützung im Beantragungsprozess
Um eine erfolgreiche Beantragung der KHZG-Fördermittel zu gewährleisten, bietet Recare Krankenhäusern an, sie durch den Bearbeitungsprozess zu begleiten.
ERARBEITUNG EINES PROJEKTPLANS
Der erste Schritt dabei ist die Erarbeitung eines Projektplans des Krankenhausträgers für ein/alle Digitalisierungsprojekt/e. In unserem Fall betrifft das den Fördertatbestand 1 “Anpassung der technischen / informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses an den jeweils aktuellen Stand der Technik”.
NACHWEISE
Durch den berechtigten IT-Dienstleister (Recare) müssen im Rahmen des Antragsprozesses verschiedene Nachweise erbracht werden. Unter anderem darüber, dass das Projekt den Vorgaben der Förderrichtlinie entspricht. Dieser Nachweis kann sowohl bereits bei der Bedarfsanmeldung als auch erst zu einem späteren Zeitpunkt notwendig werden. Alle Mitarbeiter, die am Projekt in leitender Funktion beteiligt sind, müssen hierfür die Schulung dieser Webseite durchlaufen. Unser Recare KHZG Projektteam hat dieses Zertifikat nach erfolgreicher Lernerfolgskontrolle erhalten. Wir werden Ihnen das Dokument selbstverständlich für Ihre Bedarfsmeldung zur Verfügung stellen.
EINREICHEN DER BEDARFSANMELDUNG
Im nächsten Schritt reicht der Krankenhausträger die Bedarfsanmeldung beim zuständigen Land ein. Diese ist online verfügbar und wir stehen Ihnen gerne bei Rückfragen zu unserem Förderbereich im Erstellungsprozess zur Verfügung. Das Land prüft daraufhin die Bedarfsanmeldung und entscheidet, ob das Projekt für eine Förderung in Frage kommt. Den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen wird in diesem Prozessschritt ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
WIR BEGLEITEN SIE DURCH DEN BEANTRAGUNGSPROZESS!
Fällt die Entscheidung positiv aus, beantragt das Land beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) die Förderung. Spätestens hier wird die Berechtigung des IT-Dienstleisters mitgesendet (in unserem Fall die Zertifizierung unseres Recare KHZG-Projektteams). Das Land kann im Rahmen des Antragsverfahrens weitere Unterlagen nachfordern, wir werden daher über den gesamten Antragsprozess mit Ihnen im Austausch bleiben. Das BAS prüft nun den Antrag auf Förderung. Auch hier können noch einmal Unterlagen nachgefordert werden oder Rückfragen gestellt werden, die wir dann gerne als Projektpartner gemeinsam beantworten. Bei einer positiven Entscheidung zahlt das BAS die Fördermittel an das antragstellende Land. Das Land stellt dem Krankenhausträger die Fördermittel des BAS und gegebenenfalls weitere finanzielle Mittel bereit – das wird aber von Land zu Land und projektspezifisch unterschiedlich vorgenommen.
Unterstützung für eine erfolgreiche Implementierung – In drei Schritten
1. SCHRITT
Inzwischen ist die Recare Plattform insbesondere im Rahmen des Entlassmanagements deutschlandweit ausgerollt. Unsere Krankenhauspartner lassen sich erfahrungsgemäß gern dazu mobilisieren, Verlegungsanfragen anderer Krankenhäuser digital zu empfangen.
Sollten Sie doch in einer Region angesiedelt sein, in der Recare noch nicht so stark vertreten ist, werden wir in einem Zeitraum von maximal 2 Monaten das Onboarding einer kritischen Masse an nachversorgernden Krankenhäusern in Ihrer Region realisieren. Dafür werden wir mit Ihnen gemeinsam ein Schreiben aufsetzen, dass Sie Krankenhausverlegungen mit ihrem Partner Recare digitalisieren und von nun an Verlegungsanfragen ausschließlich über die Plattform abbilden.
Wir haben mit unserem Team der Partner Manager einen zuverlässigen Prozess entwickelt, alle für Sie relevanten Empfänger telefonisch zu kontaktieren und von der Registrierung zu überzeugen. Selbstverständlich berücksichtigen wir hierbei auch Ihre Prioritäten und werden Ihre zuverlässigen Partner aus der Vergangenheit entsprechend onboarden. Sollte bereits ein digitales Empfängernetzwerk in Ihrer Region bestehen, kann dieses nach Ihren Präferenzen erweitert werden oder einfach entsprechend noch schneller mit der Nutzung der Plattform begonnen werden.
2. SCHRITT
Der zweite wichtige Prozessschritt betrifft Ihre Anwender des Entlassmanagements im Krankenhaus. Damit alle Mitarbeiter/innen Ihres Hauses den Mehrwert der Recare Plattform verstehen und die neue Funktionalität auch sinnstiftend in ihren Arbeitsalltag übernehmen, richten unsere Customer Success Manager einen initialen Anwender-Workshop bei Ihnen im Haus (oder digital) aus. Dabei können alle Fragen geklärt, Sorgen genommen und persönlicher Kontakt hergestellt werden. Der zuständige Customer Success Manager wird ihnen dann auch über den gesamten Nutzungszeitraum als direkter Ansprechpartner zur Verfügung stehen, Ziele für die Nutzung und die Performance vereinbaren und überwachen und Sie bei allen Herausforderungen des Alltags tatkräftig unterstützen.
3. SCHRITT
Sogar die Einführung der KIS-Integration ist bei uns inzwischen so standardisiert und “schlachterprobt”, dass wir diese mit geringem Aufwand und ohne zu starke Belastung für ihre IT umsetzen können. Für Ihre technische Beratung haben wir alle Kompetenzen bei uns “in-house” und werden sicherstellen, dass die Recare Plattform entsprechend Ihrer IT-Infrastruktur bestmöglich etabliert wird.