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KHZG-Endphase: Was unser Jurist Krankenhäusern jetzt rät 

Der KHZG-Endspurt ist in vollem Gange: Viele Krankenhäuser veröffentlichen in den letzten Monaten des Jahres ihre Ausschreibungen, um die Aufträge für die erforderlichen Fördertatbestände noch fristgerecht zu vergeben. Worauf kommt es dabei an – und was passiert, sollten die Krankenhäuser es nicht mehr rechtzeitig schaffen? Das haben wir unseren Juristen Tim Schneider gefragt. 

Tim, du bist inzwischen seit drei Jahren als Legal Counsel bei Recare beschäftigt. Was waren in dieser Zeit deine größten Erfolgsmomente? 

Da fallen mir vor allem zwei Projekte ein. Zum einen war die Übernahme der Pflegeplatzmanager GmbH ein wichtiger Meilenstein. Übernahmen sind naturgemäß juristisch komplex und ziemlich zeitintensiv. Alleine vom ersten Gespräch bis zur Eintragung beim Notar vergehen schnell mehrere Monate. Aber die gute Vorarbeit zahlt sich aus, denn inzwischen ist der Umzug der Pflegeplatzmanager-Kunden auf die Recare-Plattform fast abgeschlossen.

Beim zweiten wichtigen Meilenstein haben wir in einem Nachprüfungsverfahren die Frage geklärt, ob das digitale Entlassmanagement einen eigenständigen Markt bildet und daher gesondert – sozusagen als Fördertatbestand 2c des KHZG – ausgeschrieben werden sollte. Die zuständige Vergabekammer Nordbayern hat uns in diesem Punkt Recht gegeben und bestätigt: Das Entlassmanagement hat andere Zielsetzungen, Anforderungen und Anwendergruppen als das Aufnahme- und Behandlungsmanagement. Diese Entscheidung hatte eine Signalwirkung für die Vergabepraxis und erleichtert unseren Arbeitsalltag bis heute auf sehr vielen Ebenen.

Wir befinden uns momentan in der heißen Endphase des KHZG, in der es gilt, die letzten Ausschreibungen und Aufträge für sich zu gewinnen. Worauf kommt es aus deiner Sicht in diesem Endspurt an und womit kann Recare in dieser Phase am meisten überzeugen?

Endspurt ist die richtige Wortwahl, denn die Zeit bis Ende des Jahres ist knapp und die Anzahl der Ausschreibungen seit ein paar Wochen extrem hoch. Glücklicherweise haben wir in den vergangenen Jahren einen stabilen Prozess mit einer gut gefüllten Datenbank und vielen Konzepten und Dokumenten etabliert. Das ermöglicht es uns, die Ausschreibungen relativ zügig und dennoch mit der notwendigen und gewohnten Qualität zu bearbeiten.

Ich bin der Meinung, dass wir die Krankenhäuser am meisten mit drei Dingen von der Recare-Plattform überzeugen: die ständig weiterentwickelten und praxiserprobten Funktionalitäten, die Benutzerfreundlichkeit und das umfassende Netzwerk. Plattformlösungen basieren immer darauf, dass beide Seiten des Marktplatzes funktionieren – also in unserem Fall sowohl die Krankenhaus-Seite als auch die Nachversorger-Seite. Und gerade was Letztere angeht, haben wir nach unserer Kenntnis und nach Rückmeldungen von Kunden das stärkste Netzwerk auf dem Markt. 

Was rätst du Kliniken, die bisher noch nicht alle erforderlichen Fördertatbestände ausgeschrieben und beauftragt haben? 

Mit Blick auf die Frist lautet mein Rat grundsätzlich: So schnell wie möglich ausschreiben und für den Prozess mindestens einen Monat einkalkulieren, damit es auch noch machbar ist, bis zum Ende des Jahres einen Zuschlag zu erteilen. Bei der Ausschreibung selbst sollten Kliniken die auf dem Markt angebotenen Produkte berücksichtigen. In anderen Produktklassen gibt es einen deutlich höheren Individualisierungsgrad als beim Entlassmanagement. Daher ist es insbesondere unter Zeitdruck sinnvoll, eine Ausschreibung an den eigenen Erfordernissen und den am Markt vorhandenen technologischen Gegebenheiten zu orientieren. Recare beispielsweise bildet all das ab, was vom KHZG als Muss-Kriterien erfasst ist. 

Was angesichts der wenigen verbleibenden Zeit außerdem hilfreich sein kann: Das Vergaberecht der einzelnen Bundesländer bietet in vielen Fällen die Möglichkeit, verkürzte oder eingeschränkte Ausschreibungen durchzuführen, die sich an bestimmten Schwellenwerten orientieren. Also etwa in Bezug darauf, wie viel die Leistung kostet oder welchen Wert sie hat. In Baden-Württemberg gibt es zum Beispiel eine Schwelle von 100.000 Euro – das heißt, wenn die Leistung unter diesem Wert bleibt, kann die Klinik ein verkürztes Verfahren durchführen. Hier ist meine Empfehlung für die Krankenhäuser also, zu prüfen, ob sie die Erleichterungen des Gesetzgebers in den verschiedenen Bundesländern in Anspruch nehmen möchten. 

Wie geht es für jene Kliniken weiter, die es nicht schaffen, bis Ende des Jahres und damit bis Ende der Frist auszuschreiben?

Dann muss man den jeweiligen Fall betrachten und individuell schauen, ob es für das Krankenhaus möglich ist, die Fördergelder trotzdem in Anspruch zu nehmen. Das kommt dann auf das Bundesland an, auf den jeweiligen Förderbescheid, den das Krankenhaus bekommen hat und einiges mehr. Wer es jetzt bis Ende des Jahres schafft, noch einen Zuschlag zu erteilen, der ist auf jeden Fall auf der sicheren Seite. 

Vielen Dank für das Gespräch, Tim.

Über Recare

Recare ist der Technologiepartner für ein optimales Entlassmanagement. Das Unternehmen setzt moderne Technologie in komplexen, regulierten Umgebungen ein und erleichtert so die effiziente Koordination zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen. Recare verbindet mehr als 700 Akut- und Rehakliniken mit 17.000 Nachversorgern über die gleichnamige Plattform. Das Unternehmen ist im Bereich digitales Entlassmanagement führend in Bezug auf Marktplatzgröße, Sicherheit und technische Integrationen sowie Interoperabilität. Recare wurde 2017 gegründet und hat seinen Sitz in Berlin.

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